Die aktuellen politischen Geschehnisse bringen eine neue Situation an die Schulen, die nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände (abl) gemeinsam mit allen Beteiligten schrittweise, individuell und in pädagogischer Verantwortung bewältigt werden muss.
Der zur Verfügung stehende Zeitrahmen sollte durchaus ausgeschöpft werden dürfen, um sich in Ruhe einen Überblick zu verschaffen und zur richtigen Zeit die ukrainischen Schülerinnen und Schüler behutsam in das bayerische Schulsystem einfädeln zu lassen. „Im verbleibenden Schuljahr sollten die Menschen erst einmal ankommen und individuell Fuß fassen dürfen. In dieser ersten Übergangsphase muss es im Kern um Orientierung, pädagogische Betreuung und Sprachförderung gehen“, betont Michael Schwägerl, Präsident der abl.
Für das kommende Schuljahr ist das Ziel, in pädagogischer Verantwortung in kleinen Schritten die angekommenen Kinder in die neue Heimat zu integrieren, auch wenn nicht sicher ist, ob der Aufenthalt zeitlich begrenzt ist oder dauerhaft wird. Zudem sollte die Bereitschaft ukrainischer Lehrkräfte genutzt werden, um diese im Rahmen von multiprofessionellen Teams als Ansprechpartner und Betreuer für ukrainische Kinder unterstützend in den Unterricht einzubeziehen.
„Mit Blick auf den September ist für die gesamte Schulfamilie eine vorausschauende Planung notwendig, die eine großzügige Klassenbildung für den Schulstart 2022/23 beinhalten muss. Dafür stehen die Vorsitzenden der in der abl zusammengeschlossenen Verbände als kompetente Ansprechpartner für alle Schularten zur Verfügung“, erklären unisono Michael Schwägerl (bpv), Jürgen Böhm (brlv), Walburga Krefting (KEG) und Pankraz Männlein (VLB).
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In der Arbeitsgemeinschaft Bayerischer Lehrerverbände arbeiten seit über 40 Jahren der brlv, der bpv, die KEG und der VLB erfolgreich zusammen und setzen sich für über 150.000 bayerische Lehrkräfte ein, die insgesamt rund 1,7 Mio. Schülerinnen und Schüler des in 22 Schularten differenzierten bayerischen Bildungssystems unterrichten.
Pressemitteilung Nr. 03 14.03.2022